Beratung im Gehen - Wege zum Selbstvertrauen

Kontakt

Download

BeraterInnen

Jobs

Links

Impressum

Disclaimer

Home

Grundverständnis

Gründe für eine Beratung im Gehen

Methodik

Ethik




Lageplan

Ethische Richtlinien

Professionelle Beratung bei Semanticom bedeutet einen besonders verantwortlichen Umgang mit Menschen, mit der beruflichen Aufgabe und mit der eigenen Person. Die Beraterinnen und Berater von Semanticom (Beratung im Gehen / Beratung in Aktion) tragen dafür Verantwortung, sich selbst mit ethischen Fragen auseinanderzusetzen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu fördern und zu unterstützen, gleich wo sie tätig sind.

Die ethischen Richtlinien von Semanticom dienen:

  • dem Schutz von Klientinnen und Klienten vor unverantwortlicher Anwendung der Beratung und der Handlungsorientierung für die Beraterinnen und Berater.
  • der Information der Öffentlichkeit über berufsethische Standards, denen die Beraterinnen und Berater verpflichtet sind.
  • als Grundlage für die Abklärung und Handhabung von Beschwerden.
  • Beraterinnen und Berater verpflichten sich, die ethischen Richtlinien einzuhalten.

1.     Geltung

Die nachfolgenden ethischen Richtlinien sind für alle Beraterinnen und Berater von Semanticom verbindlich. Sie gelten in allen Arbeitsbereichen, wie Psychotherapie,

Beratung, Coaching, Supervision, Erziehung, Seelsorge, Organisation und Verwaltung.

2.     Qualifikation und Fachkompetenz

Die Beraterinnen und Berater von Semanticom verpflichten sich, ihre fachliche Qualifikation so einzusetzen, dass sie der Förderung der psychischen, psychosomatischen und psychosozialen Gesundheit und der Reifung und Entwicklung der Persönlichkeit von Klientinnen und Klienten dient.

Sie respektieren die persönliche Integrität jeder Person und meiden jeden Missbrauch ihrer Kompetenz und der Abhängigkeit von Personen, mit denen sie arbeiten und die sie beraten.

Die Beraterinnen und Berater von Semanticom verpflichten sich, nur solche Leistungen anzubieten, für die sie eine entsprechende Qualifikation und Kompetenz erworben haben.

Sie info rmieren sich durch Fortbildung über den aktuellen Stand der Theoriebildung und der methodisch/praktischen Entwicklungen auf dem Gebiet der von ihnen eingesetzten professionellen Beratungsmethoden.

Sofern es angezeigt ist, arbeiten sie mit anderen Beraterinnen und Beratern sowie Angehörigen anderer Berufsgruppen zusammen.

3.   Informationspflicht gegenüber Klientinnen und Klienten

Die folgenden Bestimmungen gelten insbesondere für die Zusammenarbeit mit Klientinnen und Klienten im Rahmen von Psychotherapie und Beratung. Im Kontext anderer Arbeitsbereiche sind sie sinngemäß anzuwenden.

Durch entsprechende Informationen sollen Klientinnen und Klienten in die Lage versetzt werden zu entscheiden, ob, in welchem Umfang und bei wem sie Psychotherapie oder Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Vor Beginn einer Psychotherapie oder Beratung ist bei Bedarf über folgende Punkte zu info rmieren:

  • Art der Methode, des Settings und der Ausbildung der Therapeutin/des Therapeuten bzw. der Beraterin/des Beraters
  • alternative und/oder ergänzende Möglichkeiten
  • Fragen der Dauer der Psychotherapie bzw. der Beratung und über Möglichkeiten der Beendigung der Maßnahme
  • finanzielle Bedingungen wie Honorar, Umsatzsteuer, Zahlungsmodus, Kostenerstattung und wie versäumte Stunden abgerechnet werden
  • Schweigepflicht
  • Eventuelle Tonaufzeichnungen und deren Verwendung für die Supervision

Die Information über die Bedingungen hat sachlich, verständlich und angemessen zu erfolgen.

4.   Umgang mit Informationen und Daten

Die Mitglieder des Verbandes unterstehen bei ihrer Berufsausübung den gesetzlichen Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes.

Die Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz sollen auf eine Art und Weise eingehalten werden, die jeden Missbrauch ausschließt.

Unabhängig von der rechtlich geregelten Schweigepflicht der einzelnen Berufsgruppen besteht grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht.

Dabei ist zu beachten:

  • Sofern gesetzliche Regelungen oder Weisungen einer Behörde bzw. eines Gerichts Therapeutinnen/Therapeuten und Beraterinnen und Berater zur Auskunft verpflichten, sind betroffene Klientinnen und Klienten darüber umfassend zu info rmieren.
  • Das Einverständnis der Klientinnen/Klienten bzw. deren gesetzlicher Vertreterinnen/Vertreter ist einzuholen, bevor z. B. Auskünfte an medizinische Dienste der Krankenkassen, Behörden etc. erteilt werden.
  • Die Verwendung von Datenmaterial aus einer Psychotherapie oder Beratung zu Ausbidungs- und Publikationszwecken ist nur nach Einwilligung der Klientinnen/Klienten bzw. deren gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter zulässig.
  • Wenn Personen des sozialen Umfeldes in eine Beratung oder Psychotherapie einbezogen werden, etwa bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, ist ein besonders verantwortlicher Umgang mit Auskünften gegenüber solchen Drittpersonen erforderlich.
  • Die Beraterinnen und Berater verpflichten sich, Klientinnen-/Klientenmaterial sorgfältig zu sichern und Vorkehrungen zur Sicherung dieses Materials im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod zu treffen.
  • In jedem Fall sind die Beraterinnen und Berater verpflichtet, die Schweigepflicht zu wahren und bei jeder Erteilung von Auskünften an Dritte ein Höchstmaß an Sorgfalt zum Schutz der Klientinnen und Klienten walten zu lassen.

5.   Schutz von Klientinnen und Klienten

Die folgenden Bestimmungen gelten insbesondere für die Zusammenarbeit mit Personen im Rahmen von Psychotherapie und Beratung. Im Kontext anderer Arbeitsbereiche sind sie sinngemäß anzuwenden.

Beraterinnen und Berater sowie Therapeutinnen und Therapeuten sind sich bewusst, dass Verlauf und Ergebnis ihrer Arbeit entscheidend durch ihre Haltung gegenüber den Klientinnen/Klienten und der Art der Beziehungsgestaltung beeinflusst sind.

Sie verpflichten sich deshalb, alles zu unterlassen bzw. zu beheben, was Empathie, Wertschätzung und Kongruenz (i. S. Carl Rogers) beeinträchtigen könnte.

Diese Fähigkeiten dürften in der Regel dann beeinträchtigt werden, wenn neben der therapeutischen/beraterischen Beziehung andere Formen der Beziehung bestehen, wie Verwandtschaft, Freundschaft, wirtschaftliche oder anders geartete Abhängigkeiten.

Therapeuten und Therapeutinnen sowie Beraterinnen und Berater von Semanticom achten und unterstützen das Recht von Klientinnen/Klienten auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Sie sind sich dessen bewusst, dass ihre eigene Sichtweise durch ihr Alter, Geschlecht, ethnische und nationale Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung und durch ihren sozioökonomischen Status mitbestimmt wird. Sie sind darum bemüht, Einstellungen und Bewertungen, die sich auf diese oder andere Faktoren beziehen, zu reflektieren, damit sie in ihrer Arbeit nicht diskriminierend wirksam werden.

Therapeuten und Therapeutinnen sowie Beraterinnen und Berater von Semanticom sind sich bei der Ausübung ihres Berufes ihrer sozialen Verantwortung bewusst. Sie setzen sich dafür ein, dass potentielle Klientinnen und Klienten die ihnen angemessene Therapie bzw. Beratung erhalten. Sie wirken darauf hin, dass niemand wegen seines sozioökonomischen Status, seines Alters, seines Geschlechts, seiner Herkunft oder wegen anderer persönlicher Merkmale der Zugang zu einer angemessenen Psychotherapie oder Beratung verwehrt wird.

Therapeuten und Therapeutinnen sowie Beraterinnen und Berater von Semanticom sind sich dessen bewusst, dass sich im Zuge einer Behandlung ein Abhängigkeitsverhältnis ergeben kann. Sie dürfen ein solches Abhängigkeitsverhältnis nicht missbrauchen. Missbrauch in diesem Sinne beginnt, wenn TherapeutInnen/BeraterInnen die Beziehung zu Klientinnen oder Klienten benutzen, um ihre persönlichen, d. h. emotionalen, sexuellen, wirtschaftlichen, sozialen o. ä. Interessen zu befriedigen.

Die Befriedigung solcher Interessen ist auch dann missbräuchlich, wenn dies von Klientinnen oder Klienten gewünscht wird. Nicht erlaubt sind insbesondere jede Nötigung, finanzielle Vorteilnahme, weltanschauliche, politische und religiöse Einflussnahme sowie sexuelle Angebote, Kontakte oder Beziehungen. Solche Handlungen können Klientinnen und Klienten Schaden zufügen und stellen schwere Verstöße gegen professionelle Standards dar. Nach Ende der Psychotherapie gelten diese Richtlinien nach ethischen Erwägungen und menschlichem Ermessen weiter.

Die Verantwortung, missbräuchliche Handlungen zu verhindern, liegt ausschließlich bei den Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Beraterinnen/Berater.

Therapeuten und Therapeutinnen sowie Beraterinnen und Berater von Semanticom sind sich dessen bewusst, dass die Beendigung einer Therapie und Beratung ebenso viel Aufmerksamkeit und Sorgfalt verlangt wie deren Beginn. Sie info rmieren ihre Klientinnen und Klienten rechtzeitig, wenn sie die Absicht haben, eine Behandlung oder ihre Berufsausübung längerfristig zu unterbrechen oder zu beenden. Sie klären ab, ob er oder sie weiterhin behandlungsbedürftig ist. Gegebenenfalls unterstützen sie ihre Klientinnen und Klienten bei der Suche nach einer Möglichkeit zur Fortführung einer Therapie oder Beratung. Andererseits sind Therapeuten und Therapeutinnen sowie Beraterinnen und Berater von Semanticom auch verpflichtet, auf die Beendigung einer Psychotherapie bzw. Beratung hinzuwirken, wenn die Klientin/der Klient nach aller Voraussicht davon nicht weiter profitiert.

6.   Umgang mit Honorarfragen

Über Honorare, Ausfallhonorare und Aufwandsentschädigungen hinaus sind keine Forderungen statthaft.

siehe auch hier


© Copyright - Semanticom-Beratung im Gehen - Friedrich Reinhard 2005